Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Rennbahnvermietung

 

 

1.Geltungsbereich

Angebote, Leistungen und Rechnungsstellung erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Blix Racing. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie von Blix Racing schriftlich anerkannt werden. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

2. Angebot und Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande und richtet sich ausschließlich nach deren Inhalt und diesen AGB, die der Auftraggeber mit der Auftragserteilung anerkennt. Mit der Auftragserteilung wird eine Anzahlung von 20 % des im Angebot, bzw. in der Auftragserteilung genannten Gesamtbetrages fällig. Die Anzahlung muss innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Auftragserteilung auf dem Konto eingehen, um den Termin für Ihre Veranstaltung reserviert zu halten.

 

3. Leistungserbringung

Die An- und Rücklieferung und der Auf- und Abbau der Rennbahn auf ebenerdigem Gelände wird von Blix Racing übernommen, ebenso wie die Betreuung bzw. Aufsicht. Der Auf- und Abbau wird außerhalb der vereinbarten Aktionszeit durchgeführt. Der Kunde muss ausreichende Parkmöglichkeiten für Fahrzeuge der Firma Blix Racing zur Verfügung stellen. Das Veranstaltungsgelände muss vor und nach der vereinbarten Aktionszeit für das Firmenfahrzeug zum Auf- und Abbau frei zugängig sein.

 

4. Betriebsvoraussetzungen

Es wird ein Stromanschluß (230 V / 16 A) in maximal 25 m Entfernung benötigt. Die Verbrauchskosten gehen zu Lasten des Kunden.

  • Der Rennbahntrailer kann je nach Witterungslage im Außenbereich, oder aber kurzfristig innerhalb eines Gebäudes aufgestellt werden.
  • Die Messebahn wird ausschließlich in überdachten Räumen aufgebaut, die der Anlage Schutz vor Feuchtigkeit und Nässe geben.

5. Versicherung und Haftung

Blix Racing haftet nicht in Fällen höherer Gewalt. Blix Racing haftet innerhalb des gesetzlichen Rahmens, weiter gehende Haftungen sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber haftet für Schäden, Zerstörung, Diebstahl und die daraus entstehenden Folge- und Ausfallkosten in vollem Umfang. Gleiches gilt für Unfälle, die im Verantwortungsbereich des Kunden entstehen. Auch bei Betrieb der Bahn durch Blix Racing bleibt der Kunde rechtlich der Veranstalter.

6. Rücktritt vom Vertrag

Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit Blix Racing jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Auftraggeber jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare bzw. schon erbrachter Vorleistungen nach folgender Staffelung:

  • bis zu 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin = kostenfreie Vertragsauflösung, sofern noch keine Vorleistungen erbracht wurden
  • ab 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin = 100 % des vereinbarten Honorars.

Lässt sich der stornierte Termin jedoch anderweitig verkaufen, stellen wir Ihnen selbstverständlich nur die Kosten der Vorleistungen in Rechnung. Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht Blix Racing insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar durch den Kunden nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird.

 

7. Allgemeine Bestimmungen

Sind Anmeldungen für die Veranstaltung erforderlich oder Genehmigungen bei öffentlichen Stellen einzuholen, liegt dieses in der Verantwortung des Auftraggebers. Blix Racing ist es gestattet, Fotos während der Veranstaltung zu erstellen und diese zusammen mit dem Namen des Auftraggebers zu Referenzzwecken zu verwenden.

Stand: 26. Okt 2011